Wir wollen ein gutes Klinikum. Deshalb bitten wir um eine ehrliche Neubewertung.
Der Standort Firstäcker wurde 2017 gewählt. Seither haben sich Baukosten, Zinsen, Krankenhausfinanzierung und die wirtschaftliche Lage des Zollernalb-Klinikums grundlegend verändert. Wir bitten den Kreistag, vor unumkehrbaren Erd- und Spezialtiefbauarbeiten eine aktuelle Bedarfs-, Wirtschaftlichkeits- und Standortprüfung zu veranlassen.
Drei Sätze, die uns wichtig sind.
Wir sind nicht dagegen
Wir befürworten ausdrücklich eine leistungsfähige, langfristig gesicherte Krankenhausversorgung im Zollernalbkreis. Unser Anliegen ist die Grundlage der Entscheidung, nicht das Klinikum selbst.
Beteiligung ist keine Blockade
Stellungnahmen sind ein gesetzlich vorgesehener Bestandteil der Bauleitplanung. Sie sorgen dafür, dass alle Belange ermittelt und abgewogen werden — auch die unbequemen.
Erst prüfen, dann bauen
Nach fast zehn Jahren Planung darf kein Zeitdruck entstehen, unter dem offene Fragen schnell abgearbeitet werden. Unumkehrbare Maßnahmen sollten warten, bis geprüft ist.
Punkte, die vor dem ersten Bagger geklärt gehören.
Bedarfs- und Strukturprüfung
Aktuelle medizinische Prüfung auf Grundlage der heutigen Krankenhausreform und der voraussichtlichen Leistungsgruppen.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Aktualisierte Finanzierungsrechnung einschließlich realistischer Kosten-, Förder-, Zins-, Zeit- und Defizitszenarien.
Ergebnisoffener Standortvergleich
Variantenprüfung, die ausdrücklich auch eine Zentralisierung am bestehenden Klinikstandort Balingen untersucht.
Offene Fachfragen klären
Hangstabilität, Oberflächenwasser, Lärm, Hubschrauberbetrieb, Natur, Landwirtschaft und Erschließung — transparent und belastbar.
Nutzungskonflikte lösen
Verbindliche Lösungen mit den betroffenen Betrieben, bevor eine abschließende Genehmigung erteilt wird.
Keine vollendeten Tatsachen
Bis zum Abschluss dieser Prüfungen und ihrer politischen Beratung keine weiteren unumkehrbaren Baumaßnahmen.
Verkehr in den Ortsdurchfahrten
Der zusätzliche Ziel-, Rettungs- und Beschäftigtenverkehr eines Zentralklinikums trifft auf Ortsdurchfahrten, die schon heute an ihrer Belastungsgrenze sind. Wir rechnen mit einem Verkehrskollaps und sehen dazu keine belastbare Untersuchung.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Eine tragfähige ÖPNV-Anbindung des Standorts gibt es bislang nicht. Als offizieller Fußweg vom Bahnhof Frommern wird der Wanderweg entlang der B 463 diskutiert — für Patientinnen, Patienten und Besucher ist das keine zumutbare Lösung.
Woran sich die Entscheidung messen lassen muss.
Beteiligung ist keine Blockade.
Wir sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie betroffene landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe im Umfeld des geplanten Standorts Firstäcker.
Seit der Standortentscheidung 2017 begleiten wir das Vorhaben kritisch und konstruktiv. Wir haben uns in den vorgesehenen Verfahren mit Stellungnahmen beteiligt und teilweise auf eigene Kosten anwaltliche und fachliche Unterstützung eingeholt. Nach beinahe zehn Jahren sehen wir den Zeitpunkt gekommen, das Gesamtprojekt unter den heutigen medizinischen, wirtschaftlichen und planerischen Rahmenbedingungen nochmals grundlegend zu überprüfen.
In der öffentlichen Diskussion entsteht derzeit teilweise der Eindruck, die Einwender seien für Verzögerungen verantwortlich. Dieses Bild möchten wir ausdrücklich korrigieren. Die Abgabe von Stellungnahmen ist ein gesetzlich vorgesehener und unverzichtbarer Bestandteil der Bauleitplanung. Die Bürgerbeteiligung soll gewährleisten, dass öffentliche und private Belange vollständig ermittelt, bewertet und gegeneinander abgewogen werden.
Die Verantwortung für einen engen Zeitplan darf nicht auf diejenigen verlagert werden, die ihre gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte wahrnehmen.
Unser Ziel ist nicht die Verhinderung einer modernen Gesundheitsversorgung. Ein Jahrhundertprojekt dieser Größenordnung benötigt jedoch eine aktuelle, transparente und tragfähige Grundlage. Eine erneute Prüfung ist kein Zeichen von Schwäche — verantwortliche Politik muss bereit sein, frühere Entscheidungen neu zu bewerten, wenn sich wesentliche Grundlagen verändert haben.
Wo Darstellung und Planungsstand auseinandergehen.
Die Inbetriebnahme des Zentralklinikums wird für das Jahr 2030 in Aussicht gestellt.
Nach dem im Juni 2026 vorgelegten Terminplan erstrecken sich Bauausführung, technische Inbetriebnahme, Probebetrieb und Umzug bis in die Jahre 2031 beziehungsweise 2032.
Der Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach wird als fester Bestandteil des Versorgungskonzepts dargestellt.
Der luftfahrtrechtliche Genehmigungsantrag soll nach den Projektunterlagen erst Ende 2026 eingereicht werden — während Erd- und Spezialtiefbauarbeiten bereits vorbereitet werden.
Der Neubau entsteht auf einer bisher ungenutzten Fläche und fügt sich in eine parkähnliche Umgebung ein.
Knapp zehn Hektar hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche, überwiegend Ackerland der Kategorie Vorbehaltsflur I, werden dauerhaft der produktiven Landwirtschaft entzogen.
Was vor dem ersten Bagger geklärt sein sollte.
Acht Themenfelder, in denen aus unserer Sicht belastbare Antworten fehlen. Keines davon ist ein Argument gegen ein Zentralklinikum. Alle sind Argumente dafür, die Reihenfolge einzuhalten.
BaugrundHangstabilität
Das Baugelände liegt im Bereich einer Formation mit erhöhter Rutschungsneigung. Eine von Betroffenen eingeholte fachliche Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass die Bebauungsplanunterlagen allein keine ausreichende Grundlage für den Beginn umfassender Erdarbeiten darstellen. Für die Abgrabung des Hangs und die Errichtung des Lärmschutzwalls seien konkrete statische und geotechnische Nachweise notwendig.
WasserStarkregen und Oberflächenwasser
Ein großer Teil bislang unbebauter Fläche soll versiegelt oder grundlegend umgestaltet werden. Es muss nachvollziehbar nachgewiesen werden, wie das Wasser auch bei Starkregen sicher zurückgehalten und abgeleitet wird, ohne angrenzende Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen, die Eyach oder tiefer liegende Wohnbereiche zusätzlich zu belasten.
ImmissionenLärm im Gesamtbetrieb
Klinikbetrieb, Straßen- und Rettungsverkehr, technische Anlagen und Hubschrauberflüge dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Ein Lärmschutzkonzept muss den realen Gesamtbetrieb abbilden.
GenehmigungHubschrauberlandeplatz
Der luftfahrtrechtliche Genehmigungsantrag soll erst Ende 2026 eingereicht werden. Gleichzeitig wurde bereits am 29. Mai 2026 eine Teilbaugenehmigung für Erdbaumaßnahmen beantragt. Ein zentrales Element des Betriebskonzepts ist damit noch ungenehmigt, während gebaut werden soll.
NutzungskonfliktWeidehaltung in unmittelbarer Nachbarschaft
Angrenzend liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit einer extensiven Mutterkuhherde in ganzjähriger Weidehaltung. Die Tiere können bei plötzlichen Störungen nicht kurzfristig in einen Stall verbracht werden. Zum Konflikt mit unvorhersehbaren Hubschrauberbewegungen ist uns keine belastbare Untersuchung und keine verbindliche Lösung bekannt. Eine nachträgliche Haftungs- oder Versicherungslösung würde das Problem nicht verhindern.
FlächeVerlust von Ackerland
Knapp zehn Hektar hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche gehen dauerhaft verloren. Die Flächen sind als Vorbehaltsflur I eingestuft; nur rund 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Zollernalbkreis gehören dieser Kategorie an. Das Landwirtschaftsamt hat ausdrücklich Bedenken vorgebracht. Hinzu kommen zerschnittene Bewirtschaftungseinheiten, verlagerte Zufahrten und zusätzlicher Verkehr.
VerkehrOrtsdurchfahrten am Limit
Ein Zentralklinikum erzeugt Ziel-, Rettungs-, Liefer- und Beschäftigtenverkehr rund um die Uhr. Dieser Verkehr trifft auf Ortsdurchfahrten, die schon im heutigen Zustand an ihrer Belastungsgrenze liegen. Wir rechnen zu Spitzenzeiten mit einem Kollaps und sehen dazu bislang keine belastbare verkehrliche Untersuchung des Gesamtaufkommens.
ÖPNVFehlende öffentliche Anbindung
Eine tragfähige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist bislang nicht gegeben. Als offizieller Fußweg vom Bahnhof Frommern zum Klinikgelände wird der Wanderweg entlang der B 463 diskutiert. Für Patientinnen und Patienten, für ältere Menschen, für Angehörige mit Kindern und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter ist das keine zumutbare Verbindung zu einem Krankenhaus der zentralen Versorgung.
BedarfLeistungsgruppen und Kapazitäten
Welche Leistungsgruppen das Zollernalb-Klinikum unter der Krankenhausreform tatsächlich zugewiesen bekommt, ist offen. Davon hängt ab, welche stationären Kapazitäten künftig benötigt werden, welche Leistungen ambulant erbracht werden und ob das geplante Raum- und Funktionsprogramm noch dem aktuellen Bedarf entspricht.
FinanzenTragfähigkeit der Rechnung
404,05 Millionen Euro für den vollständigen Planungsumfang, ausdrücklich ohne Preis- und Risikoreserven — bei gleichzeitig wachsenden Defiziten und einer Bauzeit bis 2031/32. Die bisherige Annahme, der kreisumlagerelevante Aufwand bleibe nach Inbetriebnahme trotz Zins und Tilgung etwa gleich, muss angesichts der aktuellen Defizitprognosen neu belegt werden.
2017 war eine andere Welt.
Die Entscheidung für den Standort Firstäcker fiel in einem Jahr, in dem Kredite praktisch nichts kosteten, Baupreise ruhig stiegen und die Krankenhausfinanzierung noch nach anderen Regeln funktionierte. Wer heute an einer Planung von 2017 festhält, muss erklären können, warum sich nichts Wesentliches geändert hat.
Unternehmen und öffentliche Träger in ganz Deutschland haben in den vergangenen Jahren Projekte gestoppt, verkleinert, verschoben oder neu bewertet — nicht aus Unentschlossenheit, sondern weil sich die Grundlagen ihrer Rechnungen verändert hatten.
Standortentscheidung Firstäcker
In der Bewertungsmatrix erhält Firstäcker 85 Punkte, der Standort Kelleregert 87 Punkte. Die Verwaltung erklärt, das analytische Ergebnis lasse keine abschließende Empfehlung zu; zusätzlich seien kommunalpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wird bis heute geplant.
Pandemie
Die Corona-Pandemie verändert Krankenhausbetrieb, Personalsituation und öffentliche Haushalte grundlegend und dauerhaft.
Baupreise steigen so stark wie seit Jahrzehnten nicht
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Preise für Wohngebäude zwischen 2010 und 2025 um 89 Prozent gestiegen, während die allgemeine Inflation im selben Zeitraum bei 38 Prozent lag. Der Großteil dieses Anstiegs entfällt auf die Jahre nach 2020 — er bleibt in allen heutigen Kostenberechnungen eingepreist.
Zinswende und Energiepreiskrise
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine löst eine Energiepreiskrise aus. Die Europäische Zentralbank beendet im Juli 2022 die Nullzinspolitik. Für ein kreditfinanziertes Projekt dieser Größenordnung verändert das die Belastung über die gesamte Laufzeit — Zins und Tilgung waren 2017 eine andere Rechnung als heute.
Krankenhausreform
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird beschlossen und später durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz angepasst. Leistungsgruppen, Qualitätsanforderungen und Finanzierung werden neu geordnet. Die Vorhaltevergütung wird erst ab 2030 vollständig finanzwirksam. Zugleich verlagern sich immer mehr Leistungen in den ambulanten Bereich.
Wirtschaftliche Lage verschärft sich
Die deutsche Industrie durchläuft die längste Schwächephase seit Jahrzehnten. Allein die Automobilbranche hat seit 2023 nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie rund 55.000 Stellen abgebaut. Kommunale Haushalte und Klinikträger geraten gleichzeitig unter Druck: Für das Zollernalb-Klinikum werden für 2026 rund 14,8 Millionen Euro und für 2027 mehr als 22 Millionen Euro Defizit erwartet.
Wie andere auf veränderte Grundlagen reagiert haben.
Die folgenden Beispiele sind bewusst unterschiedlich gewählt: Gesundheitswesen, Industrie und geförderte Großprojekte. Gemeinsam ist ihnen, dass eine einmal getroffene Entscheidung überprüft und angepasst wurde, als sich die Rahmenbedingungen änderten.
Der Planungswettbewerb für den Neubau war im Juli 2025 abgeschlossen. Trotzdem wurde das Vergabeverfahren anschließend aufgehoben. Die Begründung des Trägers: Im Zuge der Krankenhausreform hätten sich die wirtschaftlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Geprüft wird seither unter anderem ein gemeinsamer Neubau auf dem Campus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf — also ausdrücklich eine Standortalternative.
Eine Halbleiterfabrik für rund 30 Milliarden Euro, mit 9,9 Milliarden Euro öffentlicher Förderung zugesagt und politisch als Leuchtturmprojekt geführt. Im September 2024 verschob der Konzern das Vorhaben um bis zu zwei Jahre, im Juli 2025 sagte er es endgültig ab. Grundlage der ursprünglichen Entscheidung war eine Marktlage, die es so nicht mehr gab.
Für die Batteriefabrik in Schleswig-Holstein waren 1,3 Milliarden Euro eingeplant, davon 700 Millionen Euro als Zuschuss. Im März 2025 meldete das Unternehmen Insolvenz an. Der Bundesrechnungshof kritisierte anschließend, die Risiken seien nicht ausreichend geprüft und es sei nach dem „Prinzip Hoffnung“ gehandelt worden.
Ende 2024 vereinbarte der Konzern ein Sanierungsprogramm: rund 35.000 Stellen weniger bis 2030 und eine Reduzierung der Produktionskapazität um etwa 734.000 Fahrzeuge pro Jahr. Werke, die jahrzehntelang als gesetzt galten, wurden neu bewertet, weil die Absatzprognosen der Vorjahre nicht mehr trugen.
Beide Zulieferer haben ihre mittelfristigen Planungen mehrfach angepasst — Bosch kündigte weitere 13.000 Stellenstreichungen an, ZF vereinbarte den Abbau von rund 7.600 Stellen in der Antriebssparte bis 2030. Investitionsentscheidungen wurden dabei erneut geprüft statt fortgeschrieben.
Ein Landkreis ist kein Konzern — die Frage bleibt trotzdem dieselbe.
Ein Krankenhaus ist keine Fabrik. Es dient der Daseinsvorsorge, nicht der Rendite, und es lässt sich nicht nach Auftragslage skalieren. Der Vergleich zielt deshalb nicht auf den Zweck der Projekte, sondern auf das Verfahren: Was macht man, wenn sich die Grundlagen einer Entscheidung ändern?
Unternehmen wie Behörden haben in den vergangenen Jahren dieselbe Antwort gegeben — neu rechnen, Alternativen ernsthaft prüfen, notfalls korrigieren. Wer über 400 Millionen Euro öffentliches Geld auf Basis einer Standortentscheidung von 2017 verbaut, ohne diese Neubewertung vorzunehmen, geht ein Risiko ein, das anderswo längst als nicht mehr vertretbar gilt.
Genau darum bitten wir den Kreistag: nicht um ein Nein zum Zentralklinikum, sondern um eine aktuelle Rechnung, einen ehrlichen Standortvergleich und die Zurückhaltung, bis dahin keine unumkehrbaren Fakten zu schaffen.
Offener Brief an die Kreisrätinnen und Kreisräte.
Unser Schreiben an die Mitglieder des Kreistags im Zollernalbkreis — hier in der vollständigen Langfassung.
An die Kreisrätinnen und Kreisräte haben wir eine gekürzte Fassung dieses Briefes versandt. Hier veröffentlichen wir die vollständige Langfassung mit allen Argumenten.
Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,
erlauben Sie zunächst, uns vorzustellen: Wir sind eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie betroffenen landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben im Umfeld des geplanten Standorts Firstäcker, an dem das Zentralklinikum für den Zollernalbkreis gebaut werden soll. Wir wenden uns heute direkt an Sie, weil wir es jetzt für notwendig erachten, dass Sie unmittelbar von unseren Bedenken wegen des Standorts und unseren Denkanstößen zum gesamten Projekt erfahren.
Seit der Grundsatzentscheidung für den Standort Firstäcker 2017 begleiten wir das Vorhaben kritisch. Wir haben uns konstruktiv eingebracht und uns in allen Verfahren mit Stellungnahmen beteiligt. Dazu haben wir auf eigene Kosten anwaltliche und fachliche Unterstützung in Anspruch genommen. Nach diesen beinahe zehn Jahren sehen wir jetzt den Zeitpunkt gekommen, das Gesamtprojekt im Hinblick auf die heutigen medizinischen, wirtschaftlichen und planerischen Rahmenbedingungen grundlegend zu überprüfen.
Unsere Stellungnahmen zum erneut ausgelegten Bebauungsplan „Zentralklinikum Zollernalb/Firstäcker“ (Billigung) haben dazu geführt, dass die Stadtverwaltung Balingen für die Prüfung und Abwägung mehr Zeit benötigt als vorgesehen. Nebenbei unterscheiden sich unsere Stellungnahmen nicht von denen, die wir bereits zum eigentlichen Billigungsbeschluss im Jahr 2025 eingebracht haben. Unter Umständen verzögert sich dadurch das gesamte Projekt. In der öffentlichen Diskussion wird teilweise der Eindruck erweckt, dass wir für diese möglichen Verzögerungen verantwortlich sind. Dieses in der öffentlichen Debatte verzerrt dargestellte Bild möchten wir ausdrücklich korrigieren.
Die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung ist keine Blockade, sondern ein vorgesehener und unverzichtbarer Bestandteil des Aufstellungsprozesses eines Bebauungsplans. Mit dieser Beteiligung der Bürger:innen wird eine demokratische Kernaufgabe wahrgenommen, die nebenbei das Baugesetzbuch explizit vorsieht. Diese Bürgerbeteiligung dient dazu, eine umfassende und gerechte Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange zu gewährleisten. Gerade für uns als unmittelbar Betroffene ist dies der Zeitpunkt, an dem wir unsere Einwendungen wirksam vortragen und im Prozess einbringen können.
Wir sagen es ganz deutlich: Unser Ziel ist definitiv nicht die Verhinderung einer modernen Gesundheitsversorgung. Wir befürworten ausdrücklich ein leistungsstarkes Zentralklinikum im Zollernalbkreis. Ein Jahrhundertprojekt dieser Größenordnung benötigt jedoch eine grundlegend transparente und fundamental tragfähige Basis.
Nach fast zehn Jahren Planung ist aus unserer Sicht der Zeitdruck, der jetzt scheinbar entstanden ist, nicht nachvollziehbar. Letztlich darf die Verantwortung für diesen engen Zeitplan nicht auf diejenigen verlagert werden, die ihre gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte wahrnehmen.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf lässt für uns wesentliche Fragen bezüglich der Realisierbarkeit, der Folgekosten und der Rechtssicherheit offen. Deswegen haben wir umfangreich unsere Bedenken als Stellungnahmen im Bebauungsplanprozess eingebracht. Wir sehen insgesamt erhebliche Risiken, die die Rechtssicherheit gefährden.
In unseren Stellungnahmen haben wir die Hangrutschgefahr und die fehlende Ableitung von Oberflächenwasser thematisiert. Die geologischen Untersuchungen ergeben, dass die tonreichen und schlecht durchlässigen Böden auf dem Hanggrundstück hochgradig problematisch sind. Gepaart mit hohen Grundwasserständen kann dies erhebliche Probleme verursachen — während das Regenwasserkonzept im Verfahren selbst lapidar als Grobkonzept bezeichnet wird. Es muss nachvollziehbar nachgewiesen werden, wie das Oberflächenwasser auch bei Starkregen sicher zurückgehalten und abgeleitet wird, ohne angrenzende Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen, die Eyach oder tiefer liegende Wohnbereiche zu belasten. Zugleich sind Hangrutschgebiete definiert und es ist völlig unklar, welche Auswirkungen der massive Eingriff in die Bodenstruktur darauf hat. Eine fachliche Einschätzung von Betroffenen verdeutlicht, dass die Bebauungsplanunterlagen allein keine ausreichende Grundlage für den Beginn umfassender Erdarbeiten darstellen. Für die Abgrabung des Hangs braucht es konkrete statische und geotechnische Nachweise. Solche notwendigen Hangsicherungen, Spezialtiefbauarbeiten und Bodenverbesserungen mögen zwar formal ins Baugenehmigungsverfahren gehören, haben aber für die politische Gesamtentscheidung massives Gewicht, da sie erhebliche Auswirkungen auf Kosten, Termine und Projektrisiken haben.
Es gibt zudem kein schlüssiges Lärmgutachten, das den realen Gesamtbetrieb — inklusive Straßen-, Rettungs- und Klinikverkehr sowie technischer Anlagen — realistisch untersucht. Von der Genehmigung bezüglich des Hubschrauberlandeplatzes ist im aktuellen Bebauungsplanungsverfahren keine Rede, obwohl hier massive Nutzungskonflikte drohen. Das verwundert umso mehr, als nach den Projektunterlagen bereits im Mai 2026 eine Teilbaugenehmigung für Erdbaumaßnahmen beantragt wurde, während der luftfahrtrechtliche Genehmigungsantrag erst Ende 2026 eingereicht werden soll. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit einer ganzjährigen Mutterkuhherde. Unvorhersehbare Hubschrauberflugbewegungen können Panik- und Fluchtreaktionen bei den Tieren auslösen, was erhebliche Risiken für Mensch und Tier birgt. Eine nachträgliche Haftungslösung verhindert keine Unfälle — dieser Konflikt muss vor einer Genehmigung fachlich geklärt werden. Zudem ist der Flugbetrieb hinsichtlich der Auswirkungen auf die lokale Vogelwelt nicht ausreichend berücksichtigt.
Hinzu kommt der enorme Flächenverbrauch im Außenbereich: Nach Stellungnahme des Landwirtschaftsamts werden durch den Bebauungsplan knapp zehn Hektar hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche versiegelt. Dies beeinträchtigt Bewirtschaftungseinheiten, erschwert den Landwirtschaftsverkehr und entzieht der Lebensmittelproduktion eine nicht vermehrbare Ressource.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine vollumfänglich rechtssichere Planung vorliegen muss, bevor irreversible Eingriffe vorgenommen werden.
Die nun erfolgte gemeinsame Verschiebung der weiteren Beratung über den Bebauungsplan des Klinikgeländes und die Erschließung über den Kreisverkehr im Gemeinderat Balingen verwundert und überrascht uns, aber zeigt, dass die verschiedenen Bestandteile des Projekts eng miteinander verbunden sind.
Wir sehen die aktuelle Phase der Abwägung und die möglichen Verzögerungen nicht als planerisches Problem, sondern als Chance, die politischen Dimensionen des Gesamtprojekts zu diskutieren und eine Neubewertung der Entscheidungsgrundlagen vorzunehmen.
Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, wir sehen zwei politische Fragen, die für eine weitere Beurteilung im Mittelpunkt stehen müssen: Ist das medizinische Konzept zeitgemäß und ist die Finanzierung tragfähig?
Ist das medizinische Konzept zeitgemäß?
Wesentliche medizinische, konzeptionelle Grundlagen des Projekts wurden vor mehreren Jahren entwickelt. Seither hat sich die Krankenhauslandschaft grundlegend verändert. Das medizinische Konzept des geplanten Zentralklinikums basiert auf Beurteilungen, Analysen und Auswertungen aus dem Jahr 2018 und folgende. Seither hat sich die gesundheitspolitische Landschaft durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) grundlegend verändert. Diese beiden Gesetze verändern die Zuordnung von Leistungsgruppen, Qualitätsanforderungen und Finanzierung integral. Diese Reformen stellen die bisherige Finanzierungslogik auf den Kopf.
Die Fallpauschalen wurden weitgehend abgeschafft und ein System von Vorhaltevergütung wurde etabliert. Es gibt eine Einteilung in Leistungsgruppen und Versorgungsstufen. Derzeit ist unklar, in welcher Stufe das Zollernalbklinikum einsortiert wird. Zudem müssen wir konstatieren, dass ambulante Behandlungen zunehmen und stationäre Aufenthalte immer kürzer werden. Wir planen also ein Krankenhaus der Vergangenheit — mit knapp 400 Betten (Addition von Betten aus Albstadt und Balingen). Diese Zahl ist rein politisch begründet.
Wir müssen also für ein tragfähiges Zentralklinikum berücksichtigen, welche stationären und ambulanten Kapazitäten zukünftig benötigt werden und wie sich Fallzahlen und Verweildauern entwickeln. Zudem muss geprüft werden, ob das geplante Raum- und Funktionskonzept noch dem jetzt aktuellen Bedarf entspricht.
Die Verwaltung bezeichnete das Zentralklinikum 2025 als strategische Antwort auf die Krankenhausreform. Diese Einschätzung entbindet natürlich nicht von einer aktuellen und transparenten Bedarfsprüfung. Die angekündigten Reformen selbst werden weiterhin angepasst und werden erst schrittweise vollständig wirksam werden. Darauf müssen wir uns vorbereiten.
Ist die Finanzierung tragfähig?
Zum Punkt Finanzierung lässt sich viel sagen: Die finanziellen Herausforderungen für den Haushalt des Zollernalbkreises sind besorgniserregend. Ursprünglich wurde eine Deckelung für das Projekt Zentralklinikum bei 400 Millionen Euro beschlossen. Ob die Kostenrechnung aktuell haltbar ist, kann man jedoch mehr als begründet bezweifeln. Die Projektsteuerung weist für den aktuellen Planungsumfang nach dem Stand vom Juli 2025 zwar Kosten von 380,57 Millionen Euro aus, allerdings handelt es sich hierbei um ein Projektbudget ohne Preis- und Risikoreserven.
Es ist zudem weiterhin völlig unklar, wie hoch der Zuschuss des Sozialministeriums ausfallen wird und welche Teile des Bauvorhabens überhaupt förderfähig sind. Aus diesem Grund hat man ja die Pflegendenschule (Personalwohnen) und die Betriebskindertagesstätte bereits aus dem Projekt herausgenommen. Diese zurückgestellten Bestandteile schlagen jedoch mit weiteren 23,48 Millionen Euro zu Buche, womit sich für den vollständigen Planungsumfang bereits eine Gesamtsumme von 404,05 Millionen Euro ergibt. (Und klammheimlich hat man die nun erhöhten Kosten für das Gesamtprojekt auf dieselbe Stufe gehoben.) Eine Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ist keine Festpreisgarantie — erst recht nicht bei schwankenden Baupreisen und schwierigen Baugrundverhältnissen.
Richtig schwerwiegender ist jedoch das nicht mehr tragbare Finanzierungskonzept: Die bisherige Finanzierungsrechnung ging davon aus, dass der jährliche Verlustausgleich nach der Zentralisierung durch den Wegfall der Doppelvorhaltung und zusätzliche Leistungen deutlich reduziert werden kann und zur Schuldentilgung eingesetzt wird. Man nahm an, der Aufwand werde trotz Zins und Tilgung nicht wesentlich höher sein als zuvor. Das kann man so planen, aber jetzt stellt sich heraus, dass sich die wirtschaftliche Lage des Zollernalb-Klinikums weiter massiv verschärft hat. Statt des ursprünglichen Abmangels von ca. 11 Millionen Euro wird für 2026 aktuell mit einem Defizit von rund 15 Millionen Euro gerechnet, und für 2027 wird bereits ein Fehlbetrag von mehr als 22 Millionen Euro erwartet — trotz steigender Patientenzahlen. Der Abmangel wird sich also eher verdoppeln. Und diese Annahme basiert immer noch darauf, dass das neue Zentralklinikum nach der Inbetriebnahme keinen Abmangel produziert, was nicht zu erwarten ist. In eine ehrliche Gesamtrechnung müssen schließlich auch die Verluste und notwendigen Investitionen der bestehenden Standorte in Balingen und Albstadt während der verlängerten Übergangszeit, die Zins- und Tilgungskosten sowie mögliche Bauverzögerungen einbezogen werden.
Die Stellschraube, an der der Kreistag drehen kann, ist die Kreisumlage. Eine weitere Erhöhung ist geplant, um den Krankenhausneubau zu finanzieren. Uns ist unklar, wie dies bei sinkenden Gewerbesteuereinnahmen umsetzbar sein wird. Jede Erhöhung der Kreisumlage gefährdet die kommunalen Haushalte. Schon jetzt können die drei Mittelzentren im Zollernalbkreis nur schwer ihre kommunalen Pflichtaufgaben erfüllen. In den nächsten zehn Jahren (und so weit reicht die Finanzplanung für das Zentralklinikum) wird es sicher nicht besser und einfacher. Wir sehen deswegen keinen weiteren Spielraum für eine (geplant moderate oder ungeplant massive) Erhöhung der Kreisumlage. Das würde jedenfalls die finanzielle Autonomie der Gemeinden untergraben.
Wir sehen, dass der Kreistag den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet ist. Wir befürchten, dass die aktuellen Planungen für das Zentralklinikum am Standort Firstäcker mit der angedachten Finanzierung das andere Jahrhundertprojekt Regionalstadtbahn „kannibalisieren“ wird. Wir können nicht das eine machen und das andere lassen. Wir brauchen beide Infrastrukturprojekte.
Wir halten fest: Ein Projekt, dessen Finanzierung wackelig ist, darf nicht ohne eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit nachvollziehbaren Risiko- und Alternativszenarien vorangetrieben werden.
Der Standort gehört ergebnisoffen neu untersucht
Jetzt könnte der Eindruck entstehen, wir seien eine reine Nein-Sager-Gruppe. Das sind wir nicht. Wir wollen eine leistungsfähige und gute Krankenhausversorgung im Zollernalbkreis. Wir halten es jetzt für notwendig, eine Zentralisierung am bestehenden Klinikstandort Balingen unter den heutigen Rahmenbedingungen ernsthaft zu prüfen. Klar ist, dass es dort Entwicklungspotential gibt und eine Zentralisierung am Standort genau die wirtschaftlichen und medizinischen Synergien erzeugen könnten, die wir brauchen. Aber dies könnten die Fragestellungen einer aktualisierten Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sein, die wir nun einfordern. Dabei müssten die Investitions- und Finanzierungskosten, das medizinische Konzept und Betriebskosten, die vorhandene Infrastruktur bzw. die Erschließung derselben, eine Beurteilung der Bauzeit und eines Übergangsbetriebs, die verkehrliche Anbindung oder die Herstellung derselben und die Eingriffe in Natur und Landwirtschaft und damit verbundene Flächenverbrauch im Vergleich zu einer Realisierung am Standort Firstäcker dargestellt werden.
Politische Erwägungen für die ein oder andere Lösung sind legitim. Die Standortentscheidung im Jahr 2017 war eine politische und keine fachlich oder sachlich begründete Entscheidung. Nach fast zehn Jahren und grundlegend veränderten Rahmenbedingungen darf dies aber keine ergebnisoffene Neubewertung verhindern.
Unsere Bitte an Sie
Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, bitte nehmen Sie Ihre Kontrollfunktion als gewählte Vertreterinnen und Vertreter wahr. Sie sind für das Wohl des gesamten Zollernalbkreises zuständig und entscheiden über die Zukunft der Menschen hier vor Ort.
Wir bitten Sie deshalb:
- Nehmen Sie unsere Bedenken bzgl. Hangstabilität, Oberflächenwasser, Lärm, Hubschrauberbetrieb, Natur, Landwirtschaft und Erschließung ernst und prüfen Sie, ob der Abwägungsvorschlag der Stadt Balingen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Einwendungen überzeugend und abschließend behandelt.
- Veranlassen Sie eine Aktualisierung der medizinischen Bedarfs- und Strukturprüfung auf Grundlage der heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Fordern Sie eine aktualisierte Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsberechnung einschließlich realistischer Kosten ein und lassen Sie sich dabei Fördergelder und Zinskosten transparent darstellen.
- Lassen Sie eine ehrliche und ergebnisoffene Standort- und Variantenprüfung durchführen, die ausdrücklich die Zentralisierung am bestehenden Klinikstandort Balingen untersucht.
- Verhindern Sie bis zum Abschluss dieser Prüfungen und ihrer politischen Beratung und Bewertung geplante Baumaßnahmen.
Gutes, verantwortliches Handeln von Ihnen, liebe Kreisrätinnen und Kreisräte, bedeutet auch die Bereitschaft, frühere Entscheidungen neu zu bewerten, wenn sich wesentliche Grundlagen verändert haben. Eine erneute Prüfung ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Größe und Weitblick.
Jederzeit stehen wir für ein persönliches und konstruktives Gespräch bereit. Vielen Dank vorab für Ihre Zeit, die Sie für dieses wichtige Thema investieren.
Wir werben hiermit auch um Unterstützung in der Bevölkerung im gesamten Zollernalbkreis. Weil wir es wichtig finden, dass wir uns über das Thema Zentralklinikum austauschen. Jetzt ist die Zeit, das Zentralklinikum. Aber richtig! zu denken.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative „Zentralklinikum — aber richtig!“ (BIZAR)
Verteiler
Herrn Landrat Günther Martin Pauli, Herrn Oberbürgermeister Dirk Abel, Fraktionsvorsitzende im Balinger Gemeinderat und Vertreter der lokalen Presse.
Pressekontakt
E-Mail: Info@bizar-zak.de
Web: www.bizar-zak.de
Jede Stimme macht den Unterschied größer.
Wir arbeiten ehrenamtlich, sachlich und mit offenen Karten. Wer unser Anliegen teilt, kann auf mehreren Wegen helfen.
Brief unterstützen
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Textbaustein anfordern →Mitglied werden
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Kontakt aufnehmen →Folgen Sie uns
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Bis dahin per E-Mail erreichbar →So erreichen Sie uns.
Bürgerinitiative „Zentralklinikum — aber richtig!“ (BIZAR)
Firstäcker 1, 72336 Balingen
E-Mail: Info@bizar-zak.de
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Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Bürgerinitiative „Zentralklinikum — aber richtig!“ (BIZAR)
Firstäcker 1
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Vertreten durch
Familie Sellner, M. Luippold, M. Eschler, J. Herth, J. Hess, N. Schramm, H. Zimmermann-Fütterer
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Bürgerinitiative „Zentralklinikum — aber richtig!“ (BIZAR)
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8. Stand
Juli 2026